



Auftragsvergabe in Notfällen
Grundsätzlich werden alle Aufträge an Handwerker nur durch die Genossenschaft vergeben!
Reparaturen an Gasleitungen, Wasserleitungen und Elektroleitungen dürfen weder vom Mieter selbst, noch von Bekannten oder Freunden des Mieter durchgeführt werden!
Jedoch gibt es keine Regel ohne Ausnahme!
Sollte es außerhalb unserer Geschäftszeiten, an Wochenenden oder an Feiertagen zu einem Notfall kommen (d.h. eine Reparatur ist sofort erforderlich, um so einen größeren Schaden zu vermeiden), sind unsere Mieter berechtigt, direkt einen Handwerker zu beauftragen. Spätestens am darauf folgenden Werktag ist der Baugenossenschaft Gartenstadt Rastatt eG dann die Beauftragung des Handwerkers anzuzeigen. Sie können auch gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.
In Notfällen bitten wir Sie, folgende Stammhandwerker zu beauftragen:
Störung an der Heizungsanlage bzw. Sanitärinstallation oder Verstopfungen
Grundsatz: Zuerst die Firma, welche auch die Wartung an der Heizungsanlage durchführt!
Für uns sind folgende Heizungsfirmen tätig:
Fa. Ofen-Fritsch GmbH |
| Telefon 0 72 22 / 3 28 64 |
Fa. Rahner GmbH |
| Telefon 0 72 22 / 3 28 59 |
Fa. Kenz GmbH |
| Telefon 0 72 22 / 2 54 70 |
Störung an der Elektroinstallation
Fa. Elektro Warth |
| Telefon 0 72 22 / 2 29 29 |
Fa. Elektro Neudörfer |
| Telefon 0 72 22 / 98 59 60 |
Rollladenreparatur
Fa. Schneider |
| Telefon 0 72 22 / 15 84 87 |
Rohrreinigung / Verstopfung
Fa. Christ |
| Telefon 0 72 21 / 8 29 73 |
Schlüsselnotdienst
Entnehmen Sie bitte eine Firma Ihrer Wahl aus dem Telefonbuch. Die Kosten für eine Türöffnung gehen, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags, zu Lasten des Mieters.
Sie erreichen uns jederzeit unter der Mobil-Nr. 01 71 / 9 34 12 61
